Geschäftsordnung

Geschäftsordnung

§ 1 Leitung

Der 1. Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung. Er wird bei seiner Verhinderung von anderen Mitgliedern des Vorstands vertreten.

§ 2 Tagesordnung

Nach Eröffnung der Sitzung wird die Tagesordnung verlesen. falls die Versammlung keinen anderen Beschluss fasst, wird an der vorgegebenen Reihenfolge festgehalten.

§ 3 Wortmeldungen

Der Versammlungsleiter erteilt den Mitgliedern in der Reihenfolge ihrer Meldung das Wort. Der Leiter kann die Redezeit begrenzen.
Vor einer Aussprache soll regelmäßig zunächst der Antragsteller gehört werden.
Unqualifizierte Äußerungen hat der Versammlungsleiter zu rügen. Bei Wiederholung ist dem Redner für diesen Tagesordnungspunkt das Wort zu entziehen. Der Versammlungsleiter hat auch die Möglichkeit, Störer aus dem Saal zu verweisen oder andere geeignete Maßnahmen zu treffen.

§ 4 Abstimmungen

Abstimmungen erfolgen entweder durch Handzeichen (offene Abstimmung) oder schriftlich durch Stimmzettel (geheime Abstimmung).
Ein Antrag auf schriftliche Abstimmung kann von jedem Mitglied gestellt werden. Er ist angenommen, wenn mindestens die Hälfte der anwesenden Mitglieder für dieses Verfahren ist.
Der Vorstand hat für ausreichende Stimmzettel zu sorgen.

§ 5 Geltung

Diese Geschäftsordnung gilt nur insoweit, als in der Satzung keine entgegenstehende Regelung besteht.